eRechnung
- Wie wird die eRechnung mein tägliches Geschäft verändern?
- Entspricht eine einfache pdf-Rechnung einer eRechnung?
- Welche Vorteile bietet mir die Umstellung auf die eRechnung?
- Wie erstelle ich eine eRechnung?
- Wie hat der Versand einer eRechnung zu erfolgen?
Mit der Einführung der elektronischen Rechnung stehen bedeutende Veränderungen an, die das Rechnungswesen effizienter und transparenter gestalten sollen. Die neuen gesetzlichen Anforderungen bringen spezifische Vorschriften und technische Anpassungen mit sich, die Unternehmer – insbesondere im B2B-Bereich – berücksichtigen müssen. Italien, als Vorreiter in der EU, zeigt bereits positive Erfahrungen mit der eRechnung.
Doch was bedeutet dies konkret für Ihre Praxis? Die Umstellung erfordert eine genaue Vorbereitung und die richtige technische Ausstattung. Die Vorteile reichen von der Automatisierung der Prozesse bis hin zu Kosteneinsparungen und einer verbesserten Nachverfolgbarkeit. Lassen Sie uns einen Blick auf die wichtigsten Aspekte werfen.
Was ändert sich konkret?
Zukünftig wird zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die eRechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen und maschinell verarbeitet werden können, wie es z. B. bei XRechnung oder ZUGFeRD-Format 2.0 der Fall ist. Eine einfache pdf-Datei erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Vorteile im Überblick
Effizienz in den Arbeitsabläufen
Durchgehende, systemübergreifende Prozesse beschleunigen Ihre Arbeitsablaufe im Rechnungswesen.
Optimiertes Cash Management
Durch die transparenten Abläufe und automatisierte Erfassung haben Sie die Zahlungsziele immer im Überblick.
Zeitersparnis
Schaffen Sie Freiräume für wertschöpfende Tätigkeiten, statt abtippen von Zahlen.
Höhere Transparenz
Automatische Validierung: Systeme können Rechnungen automatisch auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Automatisierung reduziert menschliche Fehler bei der Dateneingabe und Verarbeitung.
Kostenreduktion
Im Durchschnitt ist der Rechnungsprozess mit der E-Rechnung mehr als 60 % günstiger als die herkömmliche Papierrechnung.
Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung zur eRechnung betrifft B2B-Leistungen (Business to Business), inklusive solcher von Ärzten und Zahnärzten an andere Unternehmer.
Empfang der eRechnungen
Jeder Unternehmer, auch solche mit steuerfreien Umsätzen wie Ärzte, müssen ab dem 01.01.2025 eRechnungen empfangen und verarbeiten können. Dies erfordert technische Anpassungen in der Praxis.
Ausstellen der eRechnung
Die Pflicht zur eRechnung betrifft umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmern. Heilbehandlungsleistungen an Privatpersonen sind davon ausgenommen. Zudem hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen geschaffen.
Übermittlung/Versand von eRechnungen
In Zukunft wird der Austausch von elektronischen Rechnungen (eRechnungen) über zentrale Plattformen erfolgen, wodurch der bisher übliche Versand per E-Mail abgelöst wird.
In welcher Form und wie lange hat eine Aufbewahrung zu erfolgen?
Rechnungen müssen zwingend in dem Format archiviert werden, in dem sie eingegangen sind (bei eRechnungen hat die Archivierung inkl. des XML.Datensatzes zu erfolgen). Es genügt nicht, die Unterlagen auszudrucken und in Papier aufzubewahren. Die aktuell geltende Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
Unser Angebot
1.
Kostenloser Quick Check/ Erstberatung
Analyse und Verantwortlichkeiten festlegen
2.
Prozessoptimierung
3.
Technische Umsetzung
eRechnungseingang und
eRechnungsausgang
4.
Schulung
5.
Verfahrensdokumentation – GoBD-konform
Digitale Prozesse gesetzeskonform dokumentiert (Wir erstellen für Sie eine strukturierte, GoBD-konforme Dokumentation aller Prozesse und Abläufe im Rechnungswesen Ihres Unternehmens.).
Hier erfahren Sie mehr.
Mit jeder eRechnung gewinnen Sie Transparenz und Effizienz in Ihrer Praxis. Starten Sie jetzt mit der Umstellung und sichern Sie sich einen Vorsprung in der Digitalisierung.
Vereinbaren Sie über nachfolgenden Link einen Beratungstermin mit unserem Expertenteam oder rufen Sie bei Fragen unsere eRechnungs Hotline an unter
0221 / 95 74 94 – 804.
Erklärvideos
Die nachfolgenden Videos geben einen Überblick über die einzelnen Bereiche:
Belegfreigabe
Ihre Ansprechpartner
Markus Raffelsieper
Diplom-Finanzwirt (FH) | Steuerberater |
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Antje Chauchet
Steuerberaterin
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Jessica Strom
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