Unternehmensbewertungen

  • Was ist mein Unternehmen wert und welchen Preis kann ich bei einem geplanten Verkauf fordern?
  • Wie hoch fällt die Abfindung aus, wenn ein Gesellschafter ausscheidet?
  • Wie ist mein Unternehmen steuerlich zu bewerten, wenn ich Anteile verschenke, vererbe oder meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?

Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind sehr verschieden. Der klassische Anwendungsfall ist der geplante Kauf oder Verkauf eines Unternehmens. Aber auch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen oder die Festlegung einer angemessenen Vergütung für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen machen eine Unternehmensbewertung notwendig. Oft kann eine Unternehmensbewertung auch zu steuerlichen Vorteilen bei Schenkungs- oder Erbschaftfällen führen, wenn die steuerliche Methodik (i. d. R. vereinfachtes Ertragswertverfahren) höhere Werte ergibt.

Eine Unternehmensbewertung erfolgt regelmäßig durch eine Markt- und Wettbewerbsanalyse, die Erstellung des Bewertungsmodells und der Ermittlung eines ersten indikativen Unternehmenswerts. Wie umfangreich das Verfahren und wie tiefgehend die Analyse der Unternehmensplanung erfolgen soll, ob weitere Szenarien gerechnet werden müssen und in welchem Umfang die Berichterstattung erfolgt, bestimmen Sie. Wir beraten Sie selbstverständlich gerne, was in Ihrem individuellen Fall sachgerecht ist, und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung. Wir beraten Sie dazu sachkundig und mit der entsprechenden Erfahrung.

Sollte für die Bestimmung des Unternehmenswertes (i .d. R. mittels eines Zukunftserfolgswertes durch Abzinsung der erwarteten Zahlungszuflüsse) noch keine Unternehmensplanung im hinreichenden Detailgrad vorliegen, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Erstellung.

Wir bieten unter anderem die folgenden Leistungen an:

  • Unternehmensbewertung (indikativ oder IDW S 1) z. B. bei
    • Kauf und Verkauf (Kaufpreisfindung)
    • gesellschaftsrechtlicher Veranlassungen (Squeeze Out, Kapitalerhöhung etc.)
    • Aufnahme/Abfindung von Gesellschaftern
    • (Rechts-)Streitigkeiten
    • Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen
    • Sonderprüfungen
    • Gründungsprüfungen
  • Erstellung einer integrierten Unternehmensplanung (Business Plan)
  • Markt- und Wettbewerbsanalysen
  • Fairness Opinion (IDW S 8) zur Beurteilung der Angemessenheit von Unternehmenskaufpreisen

Ihre Ansprechpartner

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Joachim von Wrede

Joachim von Wrede

Diplom-Kaufmann | Wirtschaftsprüfer |
Steuerberater | Partner

Telefon: +49 221/957494-0

E-Mail: vonwrede@laufmich.de

*angestellt i. S. d. § 58 StBerG