Praxisbewertung
Sie fragen sich als Praxis- Veräußerer: Was ist meine Praxis wert ?
Sie fragen sich als Praxis-Erwerber: Ist der verlangte Kaufpreis angemessen und wir kann ich diesen bezahlen?
Bei der Beantwortung dieser Frage können wir Ihnen helfen. Wir erstellen jährlich dutzende Praxisbewertungen für Einzel- und Gemeinschaftspraxen aller Fachrichtungen.
Denn eines ist immer klar: Es gibt nicht „den“ Wert einer Praxis. Wenn Sie drei verschiedene Gutachter beauftragen, werden Sie drei verschiedene Ergebnisse erhalten. Unser Ziel ist es, mit unserer Stellungnahme einen Marktwert zu ermitteln, der es beiden Parteien ermöglicht, weitere Gespräche zu führen.
Wir verbinden unsere Stellungnahme immer mit einer sogenannten „Machbarkeitsberechnung“, in der wir ermitteln, ob der Erwerber die Praxis auch tatsächlich nach Abzug von Darlehenstilgungen und Steuern bezahlen kann, ohne seinen Lebensunterhalt einschränken zu müssen. Dies ist letztlich die maßgebliche Größe, die den Erwerber interessiert.
Eine Praxisbewertung ist hierbei immer nur ein Bestandteil eines größeren Prozesses – entweder der Praxisabgabe oder der Existenzgründung. Erfahren Sie mehr über die Leistungen, die wir in dem gesamten Prozess auch über die Praxisbewertung hinaus für Sie erbringen können.
Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihre Ansprechpartner
Christoph Gasten
Diplom-Finanzwirt (FH) | Master of Laws (LL.M.) | Steuerberater | Partner
Telefon: +49 221/957494-0
E-Mail: gasten@laufmich.de
Joachim Blum
Master of Science | Steuerberater | Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) | Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) | Partner
Telefon: +49 221/957494-0
E-Mail: blum@laufmich.de
Daniel Merheim
Diplom-Finanzwirt (FH) | Steuerberater | Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) | Partner*
Telefon: +49 221/957494-0
E-Mail: merheim@laufmich.de
Marcel Nehlsen
Diplom-Finanzwirt (FH) | Steuerberater | Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) | Partner
Telefon: +49 221/957494-0
E-Mail: nehlsen@laufmich.de
*angestellt i. S. d. § 58 StBerG