Restrukturierung und Sanierung

  • Bin ich insolvenzgefährdet, wenn mein Eigenkapital negativ ist?
  • Was muss ich beachten, um nicht ungesehen Haftungsrisiken auszulösen?
  • Wie soll ich vorgehen, wenn meine Banken keine Bereitschaft zu weiterer Finanzierung zeigen?
  • Ist mein Controlling ausreichend gut aufgestellt, um eine Krise rechtzeitig zu erkennen, so dass ich handlungsfähig bleibe?

Für Unternehmer ist eine Krise in der Regel eine ungewohnte Situation. Entscheidungen müssen schnell und unter Druck getroffen werden, die nicht selten über die Existenz des Lebenswerks entscheiden. Das führt zu Stress, der wiederum Fehler nach sich ziehen kann. Wir sind auf solche Situation spezialisiert und bringen die Erfahrung und Objektivität mit, um vermeidbaren Schaden abzuwenden. Wir bieten Ihnen eine umfassende und zielgerichtete Beratung, die darauf ausgerichtet ist, Wege aus der Krise zu finden und eine Insolvenz zu vermeiden. Je früher eine wirtschaftliche Schieflage erkannt wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es, dieser entgegenzuwirken.

Von der Analyse der Ursachen über die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts bis hin zur Durchführung aller notwendigen rechtlichen und betrieblichen Maßnahmen unterstützen wir Sie während des gesamten Sanierungsprozesses. Wir stehen Ihnen als Berater in allen Sanierungs- und Restrukturierungsschritten zur Seite. Auch bei Verhandlungen mit Gläubigern und Stakeholdern sowie bei der Suche nach Auffanglösungen und Unternehmensübertragungen begleiten wir Sie professionell.

Mit unserer Erfahrung, Kompetenz und unserem Netzwerk unterstützen wir Unternehmer dabei, eine Krise zu meistern und gestärkt aus dieser hervorzugehen. Krise und Insolvenz verstehen wir als Chance für die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen und den unternehmerischen Neubeginn. Wir beraten in allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen und legen mit guten Strategien und Transparenz die Basis für Veränderungen auf dem Weg zurück auf die Erfolgsspur.

Wesentliche Leistungen:

Die Lage des Unternehmens hat sich verschlechtert und es gilt zu prüfen, wo ihr Unternehmen in einigen Monaten steht? Covenants wurden gebrochen und der Kapitalgeber fordert eine Prüfung des Zahlenwerks und der Unternehmensplanung durch einen unabhängigen Dritten? Eine Refinanzierung oder kurzfristige Kreditlinie werden benötigt, um das Geschäft aus der Krise zu manövrieren? Solche und ähnliche Situationen lassen sich in den vergangenen Jahren häufig nicht mehr rechtzeitig abwenden und erfordern eine schnelle und zielgerichtete Reaktion.

Um angemessen reagieren zu können, ist aber zunächst ein Überblick über die Lage des Unternehmens erforderlich. In solchen Situationen können wir daher innerhalb kurzer Zeit Transparenz über die finanzielle Lage und relevanten Entwicklungen eines Unternehmens schaffen. Mit einem Kurzgutachten erhalten Unternehmer, Geschäftsführung und Kapitalgeber einen neutralen, professionellen Überblick über die Lage des Unternehmens, so dass Verbesserungspotenziale und Handlungsoptionen aufgezeigt werden können. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Lösungsansätze für den Weg aus der Krise und geben Ihnen Tools an die Hand, die Sie benötigen, um jederzeit handlungsfähig zu sein.

Krisenherde, exogene makroökonomische Entwicklungen oder auch mangelnde Transparenz sind nur wenige mögliche Krisenursachen. Wenn ein Unternehmen daher, oft auch unverschuldet, in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder Planzahlen verfehlt, erfordert die Rechtslage in Deutschland ein Sanierungsgutachten, wenn Kreditgeber weiter unterstützen wollen. Ein solches Sanierungskonzept bietet der Geschäftsführung, Lieferanten und anderen Stakeholdern Schutz vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken.

Wir unterstützen potenzielle Kapitalgeber wie Banken, Beteiligungsgesellschaften, Mitarbeiter oder Gesellschafter bei der Entscheidung, Krisenunternehmen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dabei analysieren wir die Ursachen der Krise und erstellen oder prüfen Sanierungskonzepte, um konkrete Maßnahmen zu definieren und das Risiko des Engagements zu minimieren.

Selbstverständlich unterstützen wir das Unternehmen auch im Anschluss bei der Umsetzung von Maßnahmen, der Messung der Maßnahmeneffekte und bei der Erstellung ggf. notwendiger weiterer Berichterstattung an die Kapitalgeber.

Deutliche Planabweichungen, hohe Verluste oder ein negatives Eigenkapital sind nur beispielhafte Hinweise auf das mögliche Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen. Als Unternehmer und/oder Geschäftsführer sind Sie, verbunden mit entsprechenden Haftungsrisiken, verpflichtet jederzeit ein transparentes Bild über die Lage des Unternehmens zu haben und bei Vorliegen der Insolvenzreife entsprechend zu reagieren. Um das sicherzustellen, müssen u. a. regelmäßige kurzfristige Liquiditätsplanungen und eine integrierte Planungsrechnung erstellt werden. In der Praxis häufig anzutreffende Ertragsplanungen reichen in Krisensituationen nicht mehr aus.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung solcher Planungen oder Prüfen vorhandene Planungen auf ihre rechnerische und inhaltliche Richtigkeit und beurteilen ob Insolvenzeröffnungsgründe vorliegen, auf die es umgehend zu reagieren gilt. Gerne unterstützen wir Sie auch anschließend beim weiteren Vorgehen. Je nach Ergebnis und Situation kann dies die kurzfristige Abwendung einer Insolvenz sein, aber auch die Vorbereitung einer Insolvenz mit Unterstützung aus unserem anwaltlichen Netzwerk, um die Chancen bestmöglich zu nutzen.

Weitere Leistungen

Neben den vorgenannten klassischen Dienstleistungen unterstützen wir Sie u. a. auch bei folgenden Themen:

  • Erstellung und Prüfung von Unternehmensplanungen
  • Laufende Unterstützung in der Krise bei Controlling und Planung
  • Optionsanalysen
  • Bankenkommunikation
  • Bescheinigung nach IDW S 9 im Rahmen von Schutzschirmverfahren
  • Unterstützung von Insolvenzverwaltern

Ihre Ansprechpartner

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Joachim von Wrede

Joachim von Wrede

Diplom-Kaufmann | Wirtschaftsprüfer |
Steuerberater | Partner

Telefon: +49 221/957494-0

E-Mail: vonwrede@laufmich.de

*angestellt i. S. d. § 58 StBerG