Dass sich Vertragsärzte zusammenschließen, ist heute alltäglich, war aber nicht immer so. Lange galt ein Verbot der gemeinsamen ärztlichen Tätigkeit. Erst 1968 wurde die generelle Möglichkeit geschaffen, den Arztberuf gemeinsam auszuüben. Mittlerweile gibt es eine Fülle an Kooperationsmöglichkeiten, die in diesem Beitrag jeweils kurz dargestellt werden soll. Zur Vertiefung wird zu jeder Kooperationsform auf geeignete weiterführende Literatur verwiesen.