LMP: Unsere Neuigkeit 4

Gewerbesteuerliche Risiken bei Anstellung von Ärzten

von Christoph Gasten und Joachim Blum

Januar-Ausgabe 2020, der niedergelassene Arzt

Seit 2007 ist es begrenzt möglich, Ärzte dauerhaft in kassenärztlichen Praxen zu beschäftigen, sei es im Rahmen eines Job-Sharings oder einer Anstellungszulassung. Aber auch bei rein privatärztlichen Praxen finden sich immer wieder Ärzte, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Insbesondere Berufsanfänger nutzen den Praxiseinstieg über eine abhängige Beschäftigung, da sie somit nicht gleich eine große Summe Geld auf den Tisch legen müssen. Aber auch ältere Ärzte wählen den Weg der Anstellung, um ihre Praxistätigkeit langsam ausklingen zu lassen bzw. nach einem erfolgreichen Praxisverkauf weiterhin ärztlich tätig zu sein.

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