Wir freuen uns, Ihnen unseren aktuellen Non-Profit-Brief präsentieren zu können.
In unserem letzten Non-Profit-Brief haben wir ausführlich über die Änderungen, die das JStG 2020 für den Gemeinnützigkeitsbereich mit sich brachte, berichtet.
Die Finanzverwaltung hat nun ihren Anwendungserlass an diese Neuerungen angepasst und mit einem BMF-Schreiben vom 06.08.2021 zu aufgekommenen Praxisfragen Stellung bezogen. Diese Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.