In unserem neuen Non-Profit-Brief informieren wir Sie im ersten Teil über die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit nach bereits erfolgtem Beschluss des Bundeskabinetts und welche Möglichkeiten dies für die Überlassung von begünstigtem Wohnraum bietet.
Im zweiten Teil behandeln wir das Zuwendungsempfängerregister als bundesweit zentrales Register für Organisationen, die Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen und zeigen Ihnen auf, wie es steuerbegünstigte Organisationen unterstützt.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.