Wir wurden ausgezeichnet!
Non-Profit-Brief I 2021
Wir freuen uns, Ihnen unseren aktuellen Non-Profit-Brief präsentieren zu können. Ende 2020 wurde das Jahressteuergesetz mit Maßnahmen für „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ beschlossen. In unserem neuen Non-Profit-Brief möchten wir Ihnen ...
Die besten Steuerberater & Wirtschaftsprüfer 2021
Wir wurden ausgezeichnet!
Unser Beitrag zum Klima!
Als Partner von Let’s woodify helfen wir, auf einer ehemaligen Ackerfläche klimaresistenten Mischwald zu pflanzen. Dieser sorgt dafür, dass jede Menge schädliches CO2 aus der Atmosphäre genommen, langfristig die Bodenqualität angehoben und die Artenvielfalt gesichert ...
Zahnärztebrief III 2020
Im aktuellen Ärztebrief haben wir zwei interessante Themen für Sie: Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen Neue Regelungen für Aufzeichnungen von Bareinnahmen Wir wünschen Ihnen viele Erkenntnisse beim Lesen.
Ärztebrief III 2020
Im aktuellen Ärztebrief haben wir zwei interessante Themen für Sie: Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen Neue Regelungen für Aufzeichnungen von Bareinnahmen Wir wünschen Ihnen viele Erkenntnisse beim Lesen.
Wichtige Informationen für Ärzte und Zahnärzte zum Jahresende 2020
Alljährlich stellt sich zum letzten Quartal die Frage, mit welchen Maßnahmen Sie aktiv Ihre Steuerbelastung mindern oder zumindest hinausschieben können. Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt.
Praxisübergabe an Familienangehörige steueroptimal gestalten
Oftmals stellt die spätere Veräußerung der Arztpraxis an einen fremden Dritten einen zentralen Bestandteil der Altersvorsorge dar. In der Beratung zeigt sich, dass Kinder oftmals in die Fußstapfen ihrer Eltern treten. Somit nimmt die Übergabe ...
Steuerliche Bedeutung der Vertragsarztzulassung bei Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer GmbH
Die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in der Rechtsform einer GmbH unter Anwendung von § 20 UmwStG erfreuen sich unter Ärzten zunehmender Beliebtheit. Sofern hierbei der Status als Vertragsarzt beibehalten wird, ist dies nach Auffassung der ...