Sicherlich haben Sie es bereits in der Presse wahrgenommen: Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % bzw. 4,0 % erhöht. Am 26.05.2023 hat der Bundestag das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen.
Dabei gibt es einige Eckdaten, die eine erhöhte Mitwirkung von Ihnen als Arbeitgeber erfordern. Hierzu gehört, dass das aktuelle Gesetz eine Entlastung für Eltern mit Kindern vorsieht, wenn diese das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Dies werden Arbeitnehmende ihren Arbeitgebern für die Lohnabrechnung in geeigneter Form nachweisen müssen.