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Vorbeugen ist besser als heilen. Dies gilt sowohl für die medizinischen als auch die steuerlichen Bereiche. Als Zahnärztin bzw. Zahnarzt werden Sie aufgrund der Höhe Ihrer Einkünfte und dem damit einhergehenden Steuersatz von bis zu 45 % mit einer großen Steuerlast konfrontiert. Grund genug also, sich auch selbst dieses Themas anzunehmen. Das vorliegende Buch bietet Ihnen strategische Wege, um diese Steuerlast effektiv zu reduzieren. Sie finden hier einen fundierten, tiefgreifenden Überblick über alle für Zahnärzte relevanten steuerlichen Schwerpunktthemen sowie Hinweise und Tipps, wo sich Steuersparpotenziale verstecken und wie Sie diese nutzen. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, der Leitfaden deckt sämtliche Facetten ab – von der Gründung Ihrer Praxis bis hin zum Verkauf. Sie erfahren, wie Sie betriebliche und persönliche Steuerangelegenheiten optimal gestalten. Neben der Fokussierung auf Einzel- und Gemeinschaftspraxen umfassen die beschriebenen Strategien lohn-, umsatz- und gewerbesteuerliche Überlegungen sowie die optimale Gestaltung Ihrer Altersvorsorge und Vermögensnachfolge. Lassen Sie keine Steuervorteile ungenutzt und verwenden Sie „Steueroptimierung für Zahnärzte“ als zuverlässigen Leitfaden zu allen Steuerangelegenheiten. So minimieren Sie Ihre Steuerbelastung und maximieren Ihr wirtschaftliches Potenzial. Die Autoren bringen ihre langjährige Erfahrung als Steuerberater und Referenten zu steuerlichen und wirtschaftlichen Themen für Zahnärzte in diesen Ratgeber ein. Zum Buch
Wir haben in dieser Broschüre Themen zusammengetragen und beschrieben, die aus unserer Sicht als Steuerberater gerade beim Start in die zahnärztliche Selbständigkeit ganz besonders wichtig sind und keinesfalls übersehen werden sollten. Stand: Juni 2024
Das Wachstumschancengesetzes wurde verabschiedet. Neben Steuererleichterungen wurde auch eine Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen eingeführt, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Unsere Hotline: 0221 / 95 74 94 - 804
Das Wachstumschancengesetzes wurde verabschiedet. Neben Steuererleichterungen wurde auch eine Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen eingeführt, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Unsere Hotline: 0221 / 95 74 94 - 804
FÜR „FRISCH“ NIEDERGELASSENE ÄRZTE Als niedergelassener Arzt erwartet einen mehr als die bloße Ausübung der medizinischen Aufgabe. Besonders in den ersten fünf Jahren nach der Niederlassung oder bei unmittelbar bevorstehender Niederlassung gilt es, steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu klären und zu beachten. Denn was ist das betriebswirtschaftliche Rüstzeug für eine erfolgreiche Praxisführung? In diesem Workshop zeigen wir Ihnen, welchen Stolpersteinen Sie im Rahmen der Niederlassung begegnen können und wie geeignete Vermeidungsstrategien aussehen.
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In unserem neuen Ärztebrief beschäftigen wir uns im Schwerpunkt mit Immobilien. Zunächst zeigen wir Ihnen in den ersten beiden Beiträgen die Möglichkeiten der Steueroptimierungen für vermietete und private Immobilien auf. Im Fokus steht dabei die Aufdeckung von Abschreibungsvolumen durch Übertragungen auf Ehepartner; natürlich unter Beachtung möglicher Schenkungsteuer. Anschließend gehen wir dem Mythos der Immobilien-GmbH nach und zeigen Ihnen, worauf es ankommt, um unterm Strich wirklich Steuern zu sparen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
In unserem neuen Zahnärztebrief beschäftigen wir uns im Schwerpunkt mit Immobilien. Zunächst zeigen wir Ihnen in den ersten beiden Beiträgen die Möglichkeiten der Steueroptimierungen für vermietete und private Immobilien auf. Im Fokus steht dabei die Aufdeckung von Abschreibungsvolumen durch Übertragungen auf Ehepartner; natürlich unter Beachtung möglicher Schenkungsteuer. Anschließend gehen wir dem Mythos der Immobilien-GmbH nach und zeigen Ihnen, worauf es ankommt, um unterm Strich wirklich Steuern zu sparen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Oftmals wird nach einer Eheschließung das jeweilige Vermögen der Ehegatten als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet. Rechtlich gesehen ist dies aber nicht der Fall. Jeder Ehegatte ist auch nach der Eheschließung weiterhin Eigentümer „seines“ Vermögens, es sei denn von den Ehegatten wurde die Gütergemeinschaft vereinbart. Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wir zeigen Ihnen die schenkungsteuerlichen Probleme bei sogenannten Ehegatten-Konten. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Rechtzeitig zum Jahreswechsel ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ zusammen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich interessante staatliche Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten für Privathaushalte und Unternehmen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
in unserem neuen Non-Profit-Brief informieren wir Sie im ersten Teil über das BFH-Urteil zur Nachweispflicht bei Aufwandsentschädigungen bei sportlichen Veranstaltungen am Beispiel einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Im zweiten Teil behandeln wir Kooperationen steuerbegünstigter Körperschaften – sog. „Doppeltes Satzungsfordernis“ und zeigen Ihnen auf, welches Urteil das Finanzgericht Hamburg in einer ersten richterlichen Entscheidung getroffen hat. Anschließend erläutern wir Ihnen die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von „Cannabis-Vereinen“ mit Blick auf das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.