LMP: Unsere Neuigkeit 4

Aktuelle Entwicklung bei der freien Mitarbeit in der Arztpraxis

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat sich seit dem Jahr 2018 mehr und mehr die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern angeschaut und in vielen Fällen entschieden, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt (sog. „Scheinselbständigkeit“). Diverse (Landes-) Sozialgerichte und auch das Bundessozialgericht sind oftmals diesen Entscheidungen gefolgt.

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