Tax Compliance

  • Wie schütze ich mich und mein Unternehmen vor strafrechtlichen Konsequenzen durch Fehler bei der Steuerdeklaration?
  • Wie stelle ich in meinem Unternehmen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden?

 

Spätestens seit der Gesetzgeber die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, eingeschränkt hat, sollten Sie sich die oben aufgeworfenen Fragen stellen. Als verantwortlicher Geschäftsführer oder Vorstand können Sie sich in der Regel nicht mit den Details der einzelnen Verantwortungsbereiche beschäftigen. Daher ist es umso wichtiger, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Durch den Aufbau eines angemessenen innerbetrieblichen Kontrollsystems (IKS) kann beispielsweise erreicht werden, dass Ihnen kein Vorsatz oder Leichtfertigkeit vorgeworfen wird.

Tax Compliance Systeme sind individuell, genauso wie die Organisationen, in denen sie angewendet werden. Außerdem geht es nicht nur um die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben und damit die Vermeidung von Haftungsrisiken. Es geht auch um Steueroptimierung und Verbesserung von Informationsflüssen und Prozessen, um Planungssicherheit zu haben.

Die Steueroptimierung ist nicht immer ohne Streit mit der Finanzverwaltung zu erreichen. Tax Compliance darf nicht auf vorauseilenden Gehorsam reduziert werden. Die streitige Auseinandersetzung mit dem Finanzamt ist ein Bestandteil von Tax Compliance. Hier sind Regeln für die Auseinandersetzung aufzustellen.

Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau oder der Prüfung Ihres IKS.

Ihr Ansprechpartner

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Joachim von Wrede

Joachim von Wrede

Diplom-Kaufmann | Wirtschaftsprüfer |
Steuerberater | Partner

Telefon: +49 221/957494-0

E-Mail: vonwrede@laufmich.de