Was lange politisch verhandelt wurde, ist jetzt beschlossen: Der Bundesrat hat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zugestimmt. Dieser sogenannte „Investitions-Booster“ bringt zahlreiche steuerliche Verbesserungen für Unternehmen.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Inhalte:
Degressive Abschreibung ab Juli 2025 – Investitionen schneller steuerlich absetzbar
Mit dem Maßnahmenpaket wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt – gültig für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027.
Die Abschreibung erfolgt mit einem maximalen Satz von 30 %, höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes.
Beispiel: Anschaffungskosten 10.000 €, Nutzungsdauer 8 Jahre, Anschaffung im Januar
-> Vorteil: Hohe Abschreibung in den ersten Jahren = mehr Liquidität!
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge – nur bei Kauf und ohne Monatskürzung
Unternehmen, die ab Juli 2025 bis Ende 2027 ein neues rein elektrisches Fahrzeug (ohne CO₂-Emission) anschaffen, profitieren von einer speziellen Sonderabschreibung von 75 % im Jahr der Anschaffung.
Wichtig:
- Leasing und Miete sind ausgeschlossen – die Begünstigung gilt nur für den Kauf.
- Keine monatsweise Kürzung im Anschaffungsjahr – die vollen 75 % gelten unabhängig vom Kaufmonat.
Damit lassen sich hohe Investitionen in E-Mobilität schon im ersten Jahr deutlich steuermindernd ansetzen.
Höhere Preisgrenze bei E-Dienstwagen – jetzt bis 100.000 €
Die Steuervergünstigung bei der privaten Nutzung von Elektro-Dienstwagen wird ausgeweitet:
Ab Juli 2025 (Zeitpunkt der Anschaffung) steigt die relevante Bruttolistenpreisgrenze von 70.000 € auf 100.000 €.
Das bedeutet konkret:
- Bei der 1%-Regelung: Nur 0,25 % des Bruttolistenpreises werden als geldwerter Vorteil angesetzt
- Bei der Fahrtenbuchmethode: Nur 25 % der Anschaffungskosten/Leasingrate zählen als Bemessungsgrundlage
Diese Regelung gilt auch für Mitarbeiterfahrzeuge und Gehaltsumwandlungsmodelle – besonders relevant für Geschäftsführungsfahrzeuge oder gehobene E-Dienstwagen. Die Neuregelung gilt für Kauf- und Leasing.
Körperschaftsteuer sinkt – Entlastung in sechs Stufen bis 2032
Kapitalgesellschaften profitieren künftig von einer schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes.
Aktuell beträgt der Satz 15 %. Ab 2028 sinkt er jährlich um 1%-Punkt bis auf 10 % ab 2032:
Forschungszulage – bessere und höhere Förderung von Innovation und Entwicklung
Investitionen in Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Forschung profitieren künftig stärker von der Forschungszulage. Denn die Forschungszulage als steuerfreier Zuschuss wird ab 2026 angepasst:
- Anhebung der förderfähigen Aufwendungen: von bisher 10 Mio. € auf 12 Mio. € jährlich
- Höhere Stundensätze für Eigenleistungen von Einzelunternehmern oder Gesellschaftern (von 70 € auf 100 €/Std.)
- Zusätzliche Gemeinkosten (z. B. Büro, IT, Miete) sind pauschal mit 20 % der zu fördernden Kosten berücksichtigungsfähig
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Entwicklungs- oder Digitalisierungsprojekte förderfähig sind.
Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Investitionen
Das Investitionssofortprogramm bringt spürbare steuerliche Vorteile für unternehmerische Investitionen. Insbesondere kurzfristige Anschaffungen – ob Maschinen, Fahrzeuge oder Digitaltechnik – profitieren von den neuen Abschreibungsmöglichkeiten.