Steuerliche Gesetzesänderungen – Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer reiht sich bei den bereits bestehenden Identifikationsnummern ein und wird seit November 2024 stufenweise und ohne Antragstellung durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Diese soll der eindeutigen Identifizierung von jeder wirtschaftlich tätigen Person in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren dienen und gilt für die gesamte Dauer der Tätigkeit. Wenn mehrere Unternehmen betrieben werden, soll pro Tätigkeit eine eigene Nummer geschaffen werden.

Die Vergabe erfolgt entweder im Wege der öffentlichen Bekanntmachung oder über das ELSTER-Benutzerkonto. Berücksichtigt wird hierbei, ob bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für diese Person vergeben wurde. In diesen Fällen ergeht eine öffentliche Mitteilung mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab sofort auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt nur für wirtschaftliche Zwecke im Inland, wohingegen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weiterhin für grenzüberschreitende Geschäfte in der EU genutzt wird.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll einen wichtigen Grundstein für die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung legen und behördenübergreifend genutzt werden. Sie besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und einer 9-stelligen Ziffernfolge. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit der Person wird das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal „00001“ angefügt. Eine Wirtschafts- Identifikationsnummer könnte wir folgt aussehen: DE 123456789-00001.

Für wirtschaftlich Tätige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, hat die Vergabe im November 2024 begonnen. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer ab dem 3. Quartal 2025.

Sobald alle Wirtschafts-Identifikationsnummern vergeben wurden, sind diese unter anderem verpflichtend in den Steuererklärungen anzugeben. Dies wird voraussichtlich ab dem 01.01.2027 der Fall sein. Für Sie als Unternehmer(in) hat die neue Identifikationsnummer darüber hinaus keinen Nutzen.

Mehr Details finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

Gut zu wissen:

Aus der Erfahrung der Vergangenheit sollten Sie sich dafür wappnen, dass die Reform auch von Betrügern genutzt wird. Für die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird keine Gebühr verlangt. Seien Sie skeptisch bei behördlich anmutenden Schreiben, die eine Geldzahlung für die Vergabe von Registrierungen verlangen. Sie sollten insbesondere bei ausländischen IBAN-Kennungen (ohne „DE“-Kennzeichnung) Vorsicht walten lassen. Eine ausländische IBAN-Kennung deutet auf eine Betrugsmasche hin. Beziehen Sie uns gerne vor einer Überweisung bei zweifelhaften Dokumenten mit ein, um Zahlungsaufforderungen zu plausibilisieren.