Steuerliche Gesetzesänderungen – Senkung der Körperschaftsteuer

Mit dem Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung in 2025 die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer beschlossen. Bis zum Jahr 2027 bleibt der Steuersatz weiterhin bei 15 %. Ab dem Jahr 2028 sinkt er jährlich um 1%-Punkt bis auf 10 % im Jahr 2032. Begünstigt werden damit alle Körperschaften, insbesondere (MVZ-)GmbHs.

Zusätzlich erfolgt eine Belastung mit der Gewerbesteuer. Diese ist abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde, beträgt im Durchschnitt aber zusätzlich rund 15 %. Für einen Vergleich zur Wahl der Rechtsform ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass der Gewinn nach der Besteuerung durch die Körperschaft- und Gewerbesteuer aus der Körperschaft ausgeschüttet werden muss. Diese Ausschüttung unterliegt ebenfalls der Besteuerung.

Beispielhafter Belastungsvergleich (Gewerbesteuer 15 %):

Einzelunternehmen / Personengesellschaft GmbH (2025)   GmbH (2032)
Gewinn 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 €
Gewerbesteuer -150.000,00 € -150.000,00 € -150.000,00 €
Körperschaftsteuer / Soli -158.000,00 € -105.500,00 €
Einkommensteuer / Soli -327.000,00 €
= Gewinn nach Steuer vor Entnahme / Ausschüttung 523.000,00 € 692.000,00 €   744.500,00 €
Kapitalertragsteuer / Soli* -182.500,00 € -196.000,00 €
= Nettoeinkommen (nach Entnahme/Ausschüttung) 523.000,00 € 509.500,00 € 548.500,00 €
Entlastung durch Steuersenkung     39.000,00 €
*Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgt die Besteuerung des Gewinns unabhängig von den Entnahmen. Dafür fällt keine zusätzliche Steuer bei Entnahme an.      

 

Der Belastungsvergleich zeigt: Die Absenkung der Körperschaftsteuer kann zu einer geringeren Steuerbelastung im Vergleich zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften führen. Darüber hinaus bietet die GmbH den Vorteil einer niedrigeren laufenden Besteuerung – zusätzliche Steuern fallen erst bei Durchführung einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter an. Dadurch wird die Thesaurierung von Gewinnen steuerlich begünstigt (Steuerstundungseffekt).

Ob sich die Gründung oder Umwandlung in eine GmbH für Sie lohnt, hängt jedoch stets vom individuellen Einzelfall ab. Bei ärztlichen Praxen sind zum Teil auch berufsrechtliche Beschränkungen zu beachten, sodass mitunter eine Umwandlung in eine GmbH nicht möglich ist. GmbH-Strukturen bringen zudem – etwa durch höhere Verwaltungs- und Buchhaltungspflichten – unter Umständen auch zusätzliche laufende Kosten mit sich. Darüber hinaus kann bei einem Anteilseignerwechsel der Erwerber den Kaufpreis nicht laufend steuermindernd abschreiben. Das erschwert den Aus- bzw. Eintritt von Gesellschaftern.

Unser Projektteam, das unter anderem auf Umstrukturierungen spezialisiert ist, prüft gerne für Sie, ob der Schritt in die GmbH in Ihrem Fall steuerlich sinnvoll ist. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

 

Gestaltungsmöglichkeiten

Die Steuersatzdivergenz von 2027 bis 2032 lässt sich potenziell ausnutzen. So könnten kleinere bzw. neue GmbHs im Jahre 2027 bei einem Steuersatz von 15 % einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag über 200.000 € bilden. Der Abzugsbetrag führt zu einer geringeren Abschreibung der angeschafften Wirtschaftsgüter in der Zukunft und somit zu höheren Gewinnen. Grundsätzlich erfolgt somit nur eine Verschiebung der Gewinne, und keine finale Steuerentlastung.

Durch den Investitionsabzugsbetrag werden die höheren zu versteuernde Gewinne jedoch in spätere Jahre mit geringen Steuersätzen verschoben. Je nach Investition lässt sich so ein Steuervorteil von rd. 10 TEUR erzielen.

Ein weiterer Ansatz, um von der Steuersenkung frühzeitig zu profitieren, wäre es, das Wirtschaftsjahr ab 2027 auf z. B. den 01.02. – 31.01. umzustellen. Da für den Gewinn eines gesamten Wirtschaftsjahres der Steuersatz des Jahres gilt, in dem das Wirtschaftsjahr endet, können bereits in 2027 elf Monate geringer besteuert werden. Der Steuervorteil beziffert sich auf 1 %, bezogen auf den anteiligen Jahresüberschuss. Der Umstellung muss das Finanzamt jedoch zustimmen.

Wenn Sie an weiteren steuerlichen Gestaltungen interessiert sind, werfen Sie einen Blick auf unser neues Beratungsangebot: Steuersparring. In einem persönlichen Strategiegespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie Steuern gezielt als strategisches Instrument einsetzen können, um Ihr Vermögen zu sichern und langfristig zu profitieren.