Mit der geplanten Frühstart-Rente will die Bundesregierung den Aufbau einer privaten Altersvorsorge für Kinder fördern.
Ab 2026 sollen für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein privatwirtschaftlich verwaltetes, kapitalgedecktes Vorsorgekonto eingezahlt werden. Das angesparte Kapital bleibt Eigentum des jeweiligen Kindes, kann jedoch erst im Ruhestand als zusätzliche Altersvorsorge ausgezahlt werden.
Nach derzeitiger Planung sollen die staatlichen Einzahlungen steuerfrei erfolgen. Auch die Erträge während der Ansparphase sollen steuerfrei bleiben, solange sie im Vorsorgekonto verbleiben. Erst bei Auszahlung im Rentenalter wäre – ähnlich wie bei anderen privaten Rentenprodukten – eine Besteuerung der Auszahlungen denkbar.
Die Wahl der genauen Anlage-Klasse (z. B. ETFs) soll grundsätzlich selbst bestimmt werden können. Offen ist jedoch, welche Anlageklassen begünstigt sind, durch wen die Verwaltung des Depots erfolgt und ob der Zuschuss gesondert beantragt werden muss oder automatisch investiert wird.
Beispiel-Rechnung:
Wird die Frühstart-Rente von Beginn an genutzt, ergeben sich über zwölf Jahre (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr) allein durch die staatlichen Einzahlungen von 10 Euro monatlich 1.440 Euro eingezahltes Kapital. Bei einer beispielhaften jährlichen Rendite von 8 % wächst das Guthaben bis zum 18. Geburtstag auf rund 2.400 Euro an.
Bleibt dieses Kapital danach ohne weitere Einzahlungen bis zum Rentenalter von 67 Jahren angelegt, könnte es – bei gleichbleibender Rendite – auf etwa 105.000 Euro anwachsen.
