Die Eltern eines kindergeldberechtigten Kindes können für dieses alternativ einen Kinderfreibetrag geltend machen. Für das Jahr 2024 wurde der Kinderfreibetrag nun rückwirkend erhöht von 8.952 € um 294 € auf 9.540 € pro Kind. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung um 60 € und 2026 um weitere 156 € geplant.
Ferner soll auch das Kindergeld ab 2025 steigen. Dieses liegt bislang bei 250 € pro Kind. Seit 2023 ist die Anzahl der Kinder unmaßgeblich. Der Betrag wird in selber Höhe für jedes Kind gewährt. Die Erhöhung soll sich um 5 € auf 255 € im Monat belaufen.
Gut zu wissen:
Es kann nur entweder der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld beansprucht werden. Im Rahmen der Veranlagung kommt es zur automatisierten Günstigerprüfung. Bei Gutverdienenden wird daher regelmäßig das zu viel gezahlte Kindergeld über die Einkommensteuer mit der erhöhten Einkommensteuererstattung aufgrund der Gewährung des Kinderfreibetrags verrechnet.
Sowohl die Erhöhung des Freibetrags ab 2025 als auch die Anpassung des Kindergeldes ab 2025 sind noch nicht final. Zu Redaktionsschluss erschien die zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes politisch als unwahrscheinlich. Eine (rückwirkende) Erhöhung im nächsten Jahr scheint dennoch realistisch.
Eine weitere – und bereits verabschiedete – Entlastung für Eltern ergibt sich bei der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Ab dem Jahr 2025 können Eltern hier 80 % der Aufwendungen für die Betreuung des bis zu 14 Jahre alten Kindes von der Steuer absetzen, maximal 4.800 €. Bislang waren es 66 % und maximal 4.000 €. Klassische Aufwendungen sind hier die KiTa-Beiträge, jedoch ohne die Zahlungen zur Verpflegung des Kindes.
Beispiel:
KiTa-Gebühren | 3.000 € |
Tagesmutter | 5.000 € |
Klavierunterricht | 1.000 € |
Abziehbar wären hier (3.000 + 5.000) x 80 % =6.400 €, max. 4.800 €. Die Aufwendungen zum Klavierunterricht sind nicht abziehbar, auch wenn dieser während der Abwesenheit der Eltern erfolgt, da es sich nicht um die reine Betreuung des Kindes handelt.
Update 03.01.2025:
Der Bundesrat hat am 20.12.2024 der Erhöhung des Kinderfreibetrages für 2025 und 2026 zugestimmt. Das Kindergeld steigt ebenfalls. Für 2025 um 5 € auf 255 € und 2026 auf 259 €.