Steuerliche Gesetzesänderungen – Degressive Abschreibung

Im Sommer 2025 hat der Bundesrat dem sogenannten Investitionssofortprogramm zugestimmt. Es startet unmittelbar und gilt bis Ende 2027. Das Programm ist Teil eines umfassenden Investitions-Booster-Pakets der Bundesregierung, das gezielt Unternehmen steuerlich entlasten und Investitionen gezielt fördern soll.

Anstelle der regulären linearen Abschreibung (gleichmäßige Verteilung über mehrere Jahre), erlaubt das Programm eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft worden sind oder werden. Die degressive Abschreibung beträgt bis zu 30 %, maximal jedoch das Dreifache des linearen Satzes.

Beispiel: Ein Wirtschaftsgut für 50.000 €, mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren, wird zum 01.01.2026 angeschafft.

Degressive Abschreibung (30 %) Lineare Abschreibung (10 %) Steuervorteil (45 %)
Jahr 1 /. 15.000 € ./. 5.000 € 4.500 €
Jahr 2 ./. 10.500 € ./. 5.000 € 2.475 €
Jahr 3 ./. 7.350 € ./. 5.000 € 1.057 €
Jahr 4 ./. 5.145 € ./. 5.000 € 65 €

 

Hinweis:
Während die lineare Abschreibung an den ursprünglichen Anschaffungskosten bemessen wird, bemisst sich die degressive Abschreibung am verbleibenden Restwert des Vorjahres. Dadurch fallen die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren deutlich höher aus. Sobald die degressive Abschreibung zu einem geringeren Vorteil führt, kann zu der linearen Abschreibung gewechselt werden. Das Gesamtvolumen bleibt unabhängig von der Wahl der Abschreibungsmethode gleich. Es ändert sich lediglich der Zeitpunkt der Abschreibung. Durch die steuerliche Entlastung in den ersten Jahren wird die Liquidität gestärkt.

Gut zu wissen:
Für die Anwendbarkeit der degressiven Abschreibung kommt es nicht auf den Abschluss des Kaufvertrages oder Ähnliches an, sondern auf den Zeitpunkt der Lieferung. Sofern ein Wirtschaftsgut also vor dem 01.07.2025 bestellt wurde, kann die Abschreibung dennoch genutzt werden, sofern die Lieferung nach dem Stichtag erfolgt. Ein vor dem 31.12.2027 geliefertes Wirtschaftsgut ermöglicht derweil auch in 2028 ff. die degressive Abschreibung.