In der Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung geht es nicht nur um das Vererben von Vermögen – oft ist es auch die clevere Übertragung innerhalb der Familie, die steuerliche Vorteile bringt. Ein besonders interessantes Instrument für Ehegatten, das in diesem Kontext immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die sogenannte Güterstandsschaukel. Sie ermöglicht eine steueroptimierte Vermögensübertragung, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Doch wie funktioniert das genau und welche Vorteile bietet diese Gestaltung?
Die Funktionsweise der Güterstandsschaukel
Grundgedanke der Güterstandsschaukel ist der gesetzlich vorgeschriebene Zugewinnausgleichanspruch. Haben Eheleute keinen Erbvertrag abgeschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe bleiben die Vermögensmassen der Ehegatten dabei getrennt. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft – etwa durch Scheidung oder Tod – wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. Vereinfacht gesagt: Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten zahlen. Dieser Ausgleichsanspruch ist schenkungsteuerfrei, da er kraft Gesetzes entsteht.
Im Rahmen der Güterstandsschaukel heben die Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag für einen gewissen Zeitraum durch Wechsel in die Gütertrennung auf und können anschließend wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Die Eheleute „schaukeln“ somit von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft. Ziel der Gestaltung ist es, den Zugewinnausgleich zivilrechtlich entstehen zu lassen und steuerfrei zu nutzen, um Vermögen zwischen den Ehegatten zu übertragen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Vermögensverteilung optimiert und die Freibeträge beider Ehegatten bei Übertragungen an nachfolgende Generationen optimal ausgenutzt werden sollen.
Die Güterstandsschaukel kann auch dabei helfen, bereits erfolgte ehebedingte Zuwendungen, die den persönlichen Freibetrag der Ehegatten überschreiten, nachträglich zu „heilen“. Dadurch können potenziell schenkungsteuerliche Belastungen vermieden werden.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Wenn der Zugewinnausgleich durch die Übertragung von Vermögensgegenständen, z. B. Kapitalvermögen oder Immobilien, erfüllt wird, wird dies als entgeltliche Veräußerung gewertet und könnte ertragsteuerliche Folgen nach sich ziehen.
Zudem muss der Wechsel des Güterstandes zwingend notariell beurkundet werden, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
Sorgfältige Planung ist entscheidend
Die Güterstandsschaukel bietet zweifellos interessante Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung und Vermögensübertragung. Doch wie bei jeder steuerlichen Gestaltung sollten auch hier die individuellen Vor- und Nachteile sowie Risiken sorgfältig geprüft werden. Eine fundierte Beratung und Planung sind unerlässlich, um die Vorteile dieser Gestaltung voll auszuschöpfen und potenzielle Fallstricke zu vermeiden. So kann z. B. durch frühzeitige Planung anstelle einer Güterstandsschaukel mit den Kosten der notariellen Beurkundung und den ertragsteuerlichen Risiken auch die (mehrfache) Ausnutzung von Freibeträgen zwischen den Ehegatten durch gezielte Schenkungen eine alternative Lösung ohne Kosten und ertragsteuerliche Risiken sein.
Unser Spezialteam für Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie individuell zu den besten Optimierungsmöglichkeiten zu beraten. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zu kontaktieren – auch bei kleineren Anliegen sind wir für Sie da!
