Die Stadt Köln hat im Dezember 2024 die langersehnten Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 beschlossen. Im Rahmen der Grundsteuerreform mussten alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen eine Grundsteuererklärung zur Neubewertung der Grundstücke einreichen. Die neu festgestellten Grundsteuerwerte sind dabei nicht selten höher ausgefallen als die bisherige Bewertung. Die Städte und Gemeinden wurden dazu angehalten, eine Mehrbelastung der Grundsteuer durch Anpassung der Hebesätze zu vermeiden.
Welche Arten der Grundsteuer gibt es?
Die Grundsteuer wird in Deutschland in drei Arten unterteilt:
Grundsteuer A: Diese betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Grundsteuer B: Diese betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser etc.).
Grundsteuer C: Diese betrifft baureife Grundstücke und soll insbesondere die Bebauung von Grundstücken fördern.
Was ist der Hebesatz bei der Grundsteuer?
Der Hebesatz ist einer der Faktoren, die der Berechnung der Grundsteuer zugrunde liegen. Der Hebesatz wird jährlich von der jeweiligen Kommune festgelegt.
Die neuen Hebesätze der Stadt Köln betragen für das Jahr 2025:
für die Grundsteuer A 165 %.
für die Grundsteuer B 475 %.
Zum Vergleich: Der aktuelle Grundsteuerhebesatz für 2024 in Köln liegt bei der Grundsteuer A bei 165 % und bei der Grundsteuer B bei 515 %. Die alten Grundsteuermessbeträge waren jedoch auch deutlich niedriger. Die Absenkung der neuen Hebesätze führt somit nicht zu einer Minderung der Grundsteuer.
Wie errechnet sich die zu zahlende Grundsteuer 2025?
Das Finanzamt hat neben dem Grundsteuerwert zum 01.01.2022 auch einen Grundsteuermessbetrag zum 01.01.2025 auf Basis der eingereichten Grundsteuererklärungen ermittelt. Die vom Finanzamt ermittelten Werte wurden Ihnen durch die Grundsteuerbescheide (Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags) bereits in den letzten zwei Jahren bekannt gegeben. In einigen Fällen stehen die maßgeblichen Bescheide noch aus, sollten aber im Laufe dieses Jahres vom Finanzamt erlassen werden.
Für die Berechnung der neuen Grundsteuer benötigen Sie den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag sowie den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, in der Ihr Grundstück sich befindet. Die Hebesätze werden zumeist auf der Homepage der jeweiligen Stadt/Gemeinde veröffentlicht.
Die Formel für die Berechnung der Grundsteuer lautet wie folgt:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer |
Beispiel:
Das Finanzamt setzte zum 01.01.2025 einen Grundsteuermessbetrag i. H. v. 256,00 € für eine Eigentumswohnung in Köln fest.
Berechnung:
256,00 € x 475 % = 1.216,00 € Grundsteuer für das Jahr 2025
Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune jährlich neu festgelegt und kann sich von Kommune zu Kommune stark unterscheiden. Bisher haben noch nicht alle Städte und Gemeinden den neuen Hebesatz für das Jahr 2025 veröffentlicht, werden dies jedoch nach und nach im Laufe dieses Jahres tun. Sie werden voraussichtlich Anfang 2025 einen Bescheid über die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer für 2025 von der Stadt/Gemeinde erhalten und zur Zahlung aufgefordert.
Sollten Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Grundsteuer haben, können Sie sich jederzeit bei unserem Grundsteuer-Team unter grundsteuer@laufmich.de oder unter 0221 95 74 94 – 799 melden.