Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft: Zukünftig wird dann bei SEPA-Überweisungen verpflichtend geprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers zur IBAN passt. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung und soll Zahlungsbetrug verhindern.
Was bedeutet das für Sie?
Bei jeder SEPA-Überweisung wird künftig automatisch geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhabernamen der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Zahlung wird nur dann freigegeben, wenn die Daten zusammenpassen – oder wenn Sie als Zahlender trotz Abweichung aktiv zustimmen.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen und Privatpersonen, also auch Sie und Ihre Kunden, sind von dieser Änderung betroffen – unabhängig davon, ob Sie DATEV-Software, andere Programme oder ein Onlinebanking-Portal nutzen.
Auch als Zahlungsempfänger ist VoP relevant: Ihre Kunden müssen künftig genau den Kontoinhabernamen angeben, der bei Ihrer Bank hinterlegt ist.
Was müssen Sie jetzt tun?
- Lieferanten-Stammdaten prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Namen Ihrer Zahlungsempfänger exakt den bei deren Bank hinterlegten Kontoinhabernamen entsprechen.
- Eigene Unternehmensdaten prüfen: Der angegebene Empfängername auf Rechnungen muss dem Kontoinhaber entsprechen.
- Hinweis auf Rechnungen einfügen: Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlagen um einen Hinweis auf den genauen Empfängernamen, den Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
- Handelsnamen bei der Bank hinterlegen: Falls Ihr offizieller Firmenname vom üblichen Geschäftsnamen abweicht, empfiehlt sich die Hinterlegung eines Handelsnamens bei Ihrer Bank.
Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?
Bei Unstimmigkeiten informiert Ihre Bank Sie als Zahlenden. Sie entscheiden dann, ob Sie die Zahlung trotzdem freigeben. Achtung: Wenn Sie in solchen Fällen eine Überweisung freigeben und es handelt sich um einen Betrug, haften Sie selbst – nicht die Bank.
Deshalb unser dringender Hinweis: Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Freigaben verleiten – besonders dann nicht, wenn Ihnen der Empfänger oder die Zahlungsaufforderung verdächtig erscheint.
Achtung vor Betrugsmaschen:
Die neue Regelung könnte gezielt von Betrügern ausgenutzt werden. Achten Sie besonders auf E-Mails oder Schreiben, die angeblich im Namen Ihrer Geschäftspartner oder Kunden über geänderte Bankverbindungen informieren oder auf Aufforderungen, Überweisungen wegen “fehlgeschlagenem IBAN-Abgleich” auf ein anderes Konto umzuleiten.
Unser Rat:
Verifizieren Sie Bankdaten bei Änderungen immer über einen sicheren, bekannten Kommunikationsweg und schulen Sie Mitarbeitende im Zahlungsverkehr auf diese neue Betrugsmasche.