Rechtzeitig zum Jahreswechsel ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ zusammen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich interessante staatliche Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten für Privathaushalte und Unternehmen.
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