LMP: Unsere Neuigkeit 4

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Besonderheiten Ehegattenkonten

Sondermailing Februar 2024

Oftmals wird nach einer Eheschließung das jeweilige Vermögen der Ehegatten als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet. Rechtlich gesehen ist dies aber nicht der Fall. Jeder Ehegatte ist auch nach der Eheschließung weiterhin Eigentümer „seines“ Vermögens, es sei denn von den Ehegatten wurde die Gütergemeinschaft vereinbart. Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Wir zeigen Ihnen die schenkungsteuerlichen Probleme bei sogenannten Ehegatten-Konten.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

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