Wie bereits angekündigt, ist am 9. Oktober 2025 die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft getreten, welche vorsieht, dass bei SEPA-Überweisungen verpflichtend geprüft werden muss, ob der Name des Zahlungsempfängers zur IBAN passt (sog. „Verification of Payee“ (VoP)).
Dies betrifft auch die Gehaltszahlungen Ihrer Mitarbeitenden und den damit zusammenhängenden Zahlungen (wie vermögenswirksame Leistungen, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung oder Pfändungen) ab diesem Monat.
Prüfung der Empfänger und Empfängerinnen von Zahlungen durch die Bank
Unsere Softwarelösung DATEV stellt bereits seit dem 5. Oktober die technische Infrastruktur zur Prüfung zur Verfügung. Die Prüfung obliegt jedoch nicht dem Lohnprogramm oder uns als abrechnende Stelle, sondern allein der Bank. Die Bank prüft nach dem Einreichen einer Zahlung den Zahlungsempfänger bzw. die -empfängerin. Über die Ergebnisse der Prüfung informiert Sie Ihre Bank.
Folgende Ergebnisse sind bei der Prüfung möglich:
Match: vollkommene Übereinstimmung
⇒ die Zahlung kann bestätigt werden.
Close-Match: mit Abweichungen (es erfolgt eine Rückgabe mit dem korrekten Empfängernamen)
⇒ Sie entscheiden aktiv, ob die Zahlung ausgeführt werden soll.
No-Match: keine Übereinstimmung (es erfolgt keine Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
⇒ Sie entscheiden aktiv, ob die Zahlung ausgeführt werden soll.
Bei Zahlungsfreigabe mit Begleitzettel wird die Empfängerüberprüfung grundsätzlich nicht durchgeführt.
Unser Rat:
Bei den meisten Banken wird die Empfängerprüfung für SEPA-Sammelüberweisungen von Geschäftskunden standardmäßig deaktiviert sein (sog. Opt-Out-Lösung). Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Prüfung stattfindet. Dies ist auch die Standardeinstellung für die Dateien aus den Lohnprogrammen. Wählen Sie unbedingt im Zahlungsprogramm vorab die Opt-In-Lösung aus, wenn eine Prüfung der Zahlungsempfänger gewünscht ist.
Bei Zahlungen über Unternehmen Online kann die Opt-In-Variante vor Zahlungsfreigabe ausgewählt werden.
Die Möglichkeit zur Auswahl einer Opt-In-Option im Online-Bankingverfahren Ihrer Bank besprechen Sie bitte mit Ihren Bankberater und -beraterinnen.
Bei Zahlungen für vermögenswirksame Leistungen, Pfändungen und betriebliche Altersversorgungen kann es vermehrt zu Abweichungen bei den Zahlungsempfängern kommen, wenn die Institutionen für die Mitarbeitenden Unterkonten zum Empfang der Zahlungen angelegt haben (z. B. für die VL Zahlung von Frau Musterfrau bei der Schwäbisch Hall oder der betrieblichen Altersversorgung von Herrn Mustermann bei der Allianz).
Bitte entscheiden Sie vorab, ob die Prüfung der Zahlungsempfänger mittels Opt-In-Version vorgenommen werden soll.
Sprechen Sie hier aktiv Ihre Bankberater und -beraterinnen an.
Teilen Sie uns gerne das Ergebnis der Prüfungen mit, damit wir entsprechende Anpassungen im Lohnprogramm für die Zukunft vornehmen können.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
