Seit dem 01.01.2023 besteht für Ärzte grundsätzlich die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Krankmeldung an die jeweiligen Krankenkassen, die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Viele Arbeitgeber stehen nun vor der Herausforderung, die Daten kurzfristig bei den ...