ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN / AUSSERORDENTLICHE WIRTSCHAFTSHILFEN

  • Welche Ausgaben oder Fixkosten werden im Rahmen der Digitalisierung gefördert?
  • Warum sollen Kosten für notwendige Instandhaltung laut Bewilligungsstelle nicht oder nur in geringem Umfang erstattet werden?
  • Welche Unternehmen gehören zu dem Unternehmensverbund, für den nur insgesamt ein Antrag gestellt werden darf?
  • Welche branchenspezifischen Regelungen gelten für mein Unternehmen (Reise-, Veranstaltungs und Kulturbranche)?

Dies ist nur ein Bruchteil der Fragen, die sich jeder Unternehmer bzw. jede Unternehmerin im Rahmen der Schlussabrechnung stellen sollte. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen.

Mit den Überbrückungshilfen sowie den außerordentlichen Wirtschaftshilfen unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen in den Jahren 2020 bis 2022.

Im Rahmen der Hilfspakete ist es immer wieder zu Abweichungen und nachträglichen Änderungen zwischen den unterschiedlichen Rahmenbedingungen gekommen, so dass es schwierig ist hier noch den Überblick zu haben.

Wir prüfen im Rahmen der Schlussabrechnungen den für Ihr Unternehmen zustehenden Anspruch aus den Überbrückungshilfen und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch. Hierbei berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihre persönlichen Umstände.

Flyer – Überbrückungshilfen für den Mittelstand

Ihre Ansprechpartner

Steuerberater Marco Kautz

Marco Kautz

Diplom-Finanzwirt (FH) | Steuerberater | Partner

Telefon: +49 221/957494-0

E-Mail: kautz@laufmich.de