Aktuelles und Infos

Ihre Suche lieferte kein Ergebnis. Bitte ändern Sie Ihre Suche.

Das Wachstumschancengesetzes wurde verabschiedet. Neben Steuererleichterungen wurde auch eine Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen eingeführt, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Unsere Hotline: 0221 / 95 74 94 - 804
Das Wachstumschancengesetzes wurde verabschiedet. Neben Steuererleichterungen wurde auch eine Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen eingeführt, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Unsere Hotline: 0221 / 95 74 94 - 804
FÜR „FRISCH“ NIEDERGELASSENE ÄRZTE Als niedergelassener Arzt erwartet einen mehr als die bloße Ausübung der medizinischen Aufgabe. Besonders in den ersten fünf Jahren nach der Niederlassung oder bei unmittelbar bevorstehender Niederlassung gilt es, steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu klären und zu beachten. Denn was ist das betriebswirtschaftliche Rüstzeug für eine erfolgreiche Praxisführung? In diesem Workshop zeigen wir Ihnen, welchen Stolpersteinen Sie im Rahmen der Niederlassung begegnen können und wie geeignete Vermeidungsstrategien aussehen.
Jetzt anmelden!
In unserem neuen Ärztebrief beschäftigen wir uns im Schwerpunkt mit Immobilien. Zunächst zeigen wir Ihnen in den ersten beiden Beiträgen die Möglichkeiten der Steueroptimierungen für vermietete und private Immobilien auf. Im Fokus steht dabei die Aufdeckung von Abschreibungsvolumen durch Übertragungen auf Ehepartner; natürlich unter Beachtung möglicher Schenkungsteuer. Anschließend gehen wir dem Mythos der Immobilien-GmbH nach und zeigen Ihnen, worauf es ankommt, um unterm Strich wirklich Steuern zu sparen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
In unserem neuen Zahnärztebrief beschäftigen wir uns im Schwerpunkt mit Immobilien. Zunächst zeigen wir Ihnen in den ersten beiden Beiträgen die Möglichkeiten der Steueroptimierungen für vermietete und private Immobilien auf. Im Fokus steht dabei die Aufdeckung von Abschreibungsvolumen durch Übertragungen auf Ehepartner; natürlich unter Beachtung möglicher Schenkungsteuer. Anschließend gehen wir dem Mythos der Immobilien-GmbH nach und zeigen Ihnen, worauf es ankommt, um unterm Strich wirklich Steuern zu sparen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Oftmals wird nach einer Eheschließung das jeweilige Vermögen der Ehegatten als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet. Rechtlich gesehen ist dies aber nicht der Fall. Jeder Ehegatte ist auch nach der Eheschließung weiterhin Eigentümer „seines“ Vermögens, es sei denn von den Ehegatten wurde die Gütergemeinschaft vereinbart. Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wir zeigen Ihnen die schenkungsteuerlichen Probleme bei sogenannten Ehegatten-Konten. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Rechtzeitig zum Jahreswechsel ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ zusammen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich interessante staatliche Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten für Privathaushalte und Unternehmen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
in unserem neuen Non-Profit-Brief informieren wir Sie im ersten Teil über das BFH-Urteil zur Nachweispflicht bei Aufwandsentschädigungen bei sportlichen Veranstaltungen am Beispiel einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Im zweiten Teil behandeln wir Kooperationen steuerbegünstigter Körperschaften – sog. „Doppeltes Satzungsfordernis“ und zeigen Ihnen auf, welches Urteil das Finanzgericht Hamburg in einer ersten richterlichen Entscheidung getroffen hat. Anschließend erläutern wir Ihnen die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von „Cannabis-Vereinen“ mit Blick auf das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Der Jahreswechsel bringt in jedem Jahr zahlreiche Änderungen und Neuregelungen im Steuerrecht mit sich. Wir möchten Sie über die wesentlichen Änderungen zum 01.01.2024 informieren. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
In unserem neuen Non-Profit-Brief informieren wir Sie über Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die möglichen Folgen für die Steuerbegünstigung. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Wir möchten Ihnen wieder frühzeitig zum Jahresendspurt die wichtigsten Ansatzpunkte für eine sinnvolle Steuergestaltung mit auf den Weg geben.