Häufig wird die Praxisimmobilie nicht von Fremden angemietet, sondern zum Eigentum erworben. Wenn der Praxisinhaber Familie hat, stellt sich im Vorfeld die Frage: Ist es besser, wenn der Praxisbetreiber selbst Eigentümer wird oder eine nahestehende Person? Dies können zum Beispiel der Ehegatte, die Eltern, die Schwiegereltern oder Kinder des Praxisbetreibers sein. Dieser Beitrag setzt sich mit den unterschiedlichen steuerlichen Folgen auseinander.
Wenn die Familie Eigentümer der Praxisimmobilie wird
von Marcel Nehlsen