Bei der Anstellung von Ärzten und Ärztinnen kann es durchaus zu einer Gewerblichkeit der originär freiberuflichen Einkünfte kommen. Denn die Tätigkeit einer Personengesellschaft gilt insgesamt als gewerblich, sobald sie “auch” gewerblich tätig ist. Wann ärztliche Praxen durch Anstellung von Ärzten und Ärztinnen gewerbesteuerpflichtig werden und welche steuerlichen “Fallstricke” im Einzelnen zu beachten sind, erläutern Ihnen Christoph Gasten und Joachim Blum.
Arztpraxis: Gewerbesteuerliche Risiken bei der Anstellung von Fachpersonal
von Joachim Blum und Christoph Gasten