Aktuelles und Infos

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In unserem neuen Ärztebrief beschäftigen wir uns im Schwerpunkt mit Immobilien. Zunächst zeigen wir Ihnen in den ersten beiden Beiträgen die Möglichkeiten der Steueroptimierungen für vermietete und private Immobilien auf. Im Fokus steht dabei die Aufdeckung von Abschreibungsvolumen durch Übertragungen auf Ehepartner; natürlich unter Beachtung möglicher Schenkungsteuer. Anschließend gehen wir dem Mythos der Immobilien-GmbH nach und zeigen Ihnen, worauf es ankommt, um unterm Strich wirklich Steuern zu sparen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
In unserem neuen Zahnärztebrief beschäftigen wir uns im Schwerpunkt mit Immobilien. Zunächst zeigen wir Ihnen in den ersten beiden Beiträgen die Möglichkeiten der Steueroptimierungen für vermietete und private Immobilien auf. Im Fokus steht dabei die Aufdeckung von Abschreibungsvolumen durch Übertragungen auf Ehepartner; natürlich unter Beachtung möglicher Schenkungsteuer. Anschließend gehen wir dem Mythos der Immobilien-GmbH nach und zeigen Ihnen, worauf es ankommt, um unterm Strich wirklich Steuern zu sparen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Oftmals wird nach einer Eheschließung das jeweilige Vermögen der Ehegatten als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet. Rechtlich gesehen ist dies aber nicht der Fall. Jeder Ehegatte ist auch nach der Eheschließung weiterhin Eigentümer „seines“ Vermögens, es sei denn von den Ehegatten wurde die Gütergemeinschaft vereinbart. Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wir zeigen Ihnen die schenkungsteuerlichen Probleme bei sogenannten Ehegatten-Konten. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Rechtzeitig zum Jahreswechsel ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ zusammen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich interessante staatliche Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten für Privathaushalte und Unternehmen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
in unserem neuen Non-Profit-Brief informieren wir Sie im ersten Teil über das BFH-Urteil zur Nachweispflicht bei Aufwandsentschädigungen bei sportlichen Veranstaltungen am Beispiel einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Im zweiten Teil behandeln wir Kooperationen steuerbegünstigter Körperschaften – sog. „Doppeltes Satzungsfordernis“ und zeigen Ihnen auf, welches Urteil das Finanzgericht Hamburg in einer ersten richterlichen Entscheidung getroffen hat. Anschließend erläutern wir Ihnen die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von „Cannabis-Vereinen“ mit Blick auf das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Der Jahreswechsel bringt in jedem Jahr zahlreiche Änderungen und Neuregelungen im Steuerrecht mit sich. Wir möchten Sie über die wesentlichen Änderungen zum 01.01.2024 informieren. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
In unserem neuen Non-Profit-Brief informieren wir Sie über Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die möglichen Folgen für die Steuerbegünstigung. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Der IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung bringt jedes Jahr Experten zu allen Facetten der Beratung im Gesundheitswesen zusammen. Profitieren Sie von diesem geballten Know-how! Erweitern Sie Ihr Netzwerk, tauschen Sie Erfahrungen aus und schärfen Sie die Vortragsergebnisse in der gemeinsamen Diskussion. Folgende Topthemen erwarten Sie: » Aktuelle gesetzgeberische Entwicklung » Steuerliche und rechtliche Gestaltungshinweise für das Heilberufe-Mandat » Umsatzsteuerliche Brennpunkte in der Beratung » Ärztliche Organisationsgemeinschaften rechtssicher beraten » Realteilung einer ärztlichen Personengesellschaft » Praxisabgabe - Vertragliche Gestaltung und Regulatorik des Zulassungsverfahrens » Abrechnungsoptimierung und ihre Grenzen » Neues aus der Betriebsprüfung bei Heilberufen
Wir möchten Ihnen wieder frühzeitig zum Jahresendspurt die wichtigsten Ansatzpunkte für eine sinnvolle Steuergestaltung mit auf den Weg geben.
Leider können wir Ihnen nicht den ganzen Artikel zur Verfügung stellen, sondern lediglich einen Auszug. Stand: Juli 2023
In unserem neuen Ärztebrief erklären wir Ihnen, wie Sie die Versteuerung von stillen Reserven aus dem Praxis-PKW am Beispiel des Ehegatten-Vorschaltmodell vermeiden. Hierzu möchten wir Ihnen die verschiedenen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) sowie die typische steuerliche Abbildung des PKWs im Betriebsvermögen aufzeigen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
In unserem neuen Zahnärztebrief erklären wir Ihnen, wie Sie die Versteuerung von stillen Reserven aus dem Praxis-PKW am Beispiel des Ehegatten-Vorschaltmodell vermeiden. Hierzu möchten wir Ihnen die verschiedenen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) sowie die typische steuerliche Abbildung des PKWs im Betriebsvermögen aufzeigen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.