Aktuelles und Infos
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Sicherlich haben Sie es bereits in der Presse wahrgenommen: Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % bzw. 4,0 % erhöht. Am 26.05.2023 hat der Bundestag das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen.
Dabei gibt es einige Eckdaten, die eine erhöhte Mitwirkung von Ihnen als Arbeitgeber erfordern. Hierzu gehört, dass das aktuelle Gesetz eine Entlastung für Eltern mit Kindern vorsieht, wenn diese das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Dies werden Arbeitnehmende ihren Arbeitgebern für die Lohnabrechnung in geeigneter Form nachweisen müssen.
Wir wünschen Ihnen viele Erkenntnisse beim Lesen.
Seit dem 01.01.2023 besteht für Ärzte grundsätzlich die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Krankmeldung an die jeweiligen Krankenkassen, die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Viele Arbeitgeber stehen nun vor der Herausforderung, die Daten kurzfristig bei den Krankenkassen anzufordern. Wir hatten Sie in unserem Newsletter vom 20.12.2022 darüber bereits informiert.
Wir freuen uns, Ihnen bereits jetzt, früher als erwartet, die neue direkte Abfragemöglichkeit in DATEV-Unternehmen online anbieten zu können.
Bereits seit dem 1. Januar 2020 fördert der Staat durch Steuersubventionen die energetische Sanierung des Eigenheims. Durch die stark gestiegenen Gas- und Strompreise ist die energetische Sanierung wieder mehr in den Fokus geraten. Die Steuerermäßigung bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden erleichtert es, umfangreiche und zumeist kostenintensive Umbaumaßnahmen am Familienheim steueroptimiert zu finanzieren.
In unserem neuen Zahnärztebrief erklären wir Ihnen, wie einige Steuerbefreiungen und Vereinfachungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 die Anschaffung und steuerliche Handhabung von Photovoltaikanlagen maßgeblich vereinfachen.
Außerdem informiert Sie unser Gastbeitrag von Thilo Mann, Geschäftsführer der edently® GmbH, über effiziente Patientenkommunikation in der Praxis und wie Sie mit digitalen Arbeitsabläufen die Rentabilität optimieren und Mitarbeiter entlasten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
In unserem neuen Ärztebrief erklären wir Ihnen, wie einige Steuerbefreiungen und Vereinfachungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 die Anschaffung und steuerliche Handhabung von Photovoltaikanlagen maßgeblich vereinfachen.
Im zweiten Teil zeigen wir Ihnen auf, welche Kriterien Sie als Eigenheimbesitzer bei der energetische Sanierung des Eigenheims beachten müssen, um eine Förderung am Jahresende in der Steuererklärung geltend machen zu können, und welche Voraussetzungen an die steuerliche Begünstigung geknüpft werden.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
„Streitbar, aufrichtig und persönlich“
Der ladiesdentaltalk bietet Ihnen eine einzigartige Mischung aus unternehmerischen und fachlichen Impulsen, interessanten Einblicken in andere Branchen sowie aktiven Netzwerken.
Tauschen Sie sich mit Kolleginnen aus, lassen Sie sich von den Geschichten regionaler Führungsfrauen inspirieren und ziehen Sie die Expertinnen bei Fragen rund um die Praxisführung zu Rate.
Melden Sie sich jetzt an: www.ladies-dental-talk.de
In unserem ersten Non-Profit-Brief für 2023 informieren wir Sie über die Besonderheiten bei Mitgliedsbeiträgen an steuerbegünstigte Körperschaften. Wie zeigen Ihnen, wie Mitgliedsbeiträge steuerlich einzuordnen sind und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Der Jahreswechsel bringt in jedem Jahr einige Änderungen und Neuregelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Wir möchten Sie in unserem Schreiben heute über die wesentlichen Änderungen zum 01.01.2023 informieren. Bei Fragen zu diesen Themen steht Ihnen Ihr Lohnansprechpartner gerne zur Verfügung.
War es in der Vergangenheit eher so, dass der abgabewillige Arzt Inhaber einer Einzelpraxis war, die er am Ende seines Berufslebens veräußerte, so ist inzwischen mehr als die Hälfte der Ärzte in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig. Und auch hier will oder muss man sich mal von seiner Beteiligung an dieser Gesellschaft – seinen Anteilen – trennen.
Wie Sie ab 2023 sicherstellen, dass mit der Einführung der eAU die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berechtigt ist.
In unserem letzten Non-Profit-Brief für 2022 informieren wir Sie über die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (V R 46/19 und V R 26/20).
Im zweiten Teil gehen wir auf die Förderung der Allgemeinheit bei (Betriebs-)Kindergärten aufgrund eines Urteils des BFH aus Februar 2022 ein.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.