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FÜR „FRISCH“ NIEDERGELASSENE ÄRZTE
Als niedergelassener Arzt erwartet einen mehr als die bloße Ausübung der medizinischen Aufgabe. Besonders in den ersten fünf Jahren nach der Niederlassung oder bei unmittelbar bevorstehender Niederlassung gilt es, steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu klären und zu beachten. Denn was ist das betriebswirtschaftliche Rüstzeug für eine erfolgreiche Praxisführung? In diesem Workshop zeigen wir Ihnen, welchen Stolpersteinen Sie im Rahmen der Niederlassung begegnen können und wie geeignete Vermeidungsstrategien aussehen.
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Nach wie vor beschäftigt das Thema Budgetierung zahlreiche Köpfe der Branche. Können zahnmedizinische Behandlungen überhaupt noch angemessen honoriert werden?
Fakt ist: Wenn ja, dann müssen dafür neue Wege eingeschlagen werden als bisher. Damit Sie daran nicht scheitern müssen, gehen wir gerne vor und teilen unsere Erfahrungswerte mit Ihnen.
Unsere Referentin Dana Tesch, Expertin für zahnärztliches Gebührenrecht, gibt Ihnen praxisnahe Abrechnungstipps und berichtet von ersten Erfahrungswerten. In unserem Workshop, der sich an Zahnärzt:innen und Praxismitarbeitende richtet, zeigt sie Ihnen, was geht – und was nicht. Sie erfahren, wie Sie Unsicherheiten in der Abrechnung beseitigen und Zusatzvereinbarungen rechtssicher treffen.
Melden Sie sich jetzt hier an.In unserem neuen Ärztebrief erklären wir Ihnen, wie Sie die Versteuerung von stillen Reserven aus dem Praxis-PKW am Beispiel des Ehegatten-Vorschaltmodell vermeiden. Hierzu möchten wir Ihnen die verschiedenen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) sowie die typische steuerliche Abbildung des PKWs im Betriebsvermögen aufzeigen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
In unserem neuen Ärztebrief erklären wir Ihnen, wie Sie die Versteuerung von stillen Reserven aus dem Praxis-PKW am Beispiel des Ehegatten-Vorschaltmodell vermeiden. Hierzu möchten wir Ihnen die verschiedenen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) sowie die typische steuerliche Abbildung des PKWs im Betriebsvermögen aufzeigen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Wir haben in dieser Broschüre Themen zusammengetragen und beschrieben, die aus unserer Sicht als Steuerberater gerade beim Start in die ärztliche Selbständigkeit ganz besonders wichtig sind und keinesfalls übersehen werden sollten.
Stand: Juli 2023
Wir wünschen Ihnen viele Erkenntnisse beim Lesen.
In unserem neuen Non-Profit-Brief informieren wir Sie über die Auswirkungen auf steuerbegünstige Stiftungen, die das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts hat, welches am 01.07.2023 in Kraft tritt.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Wir haben in dieser Broschüre Themen zusammengetragen und beschrieben, die aus unserer Sicht als Steuerberater gerade beim Start in die zahnärztliche Selbständigkeit ganz besonders wichtig sind und keinesfalls übersehen werden sollten.
Stand: Juni 2023
Sicherlich haben Sie es bereits in der Presse wahrgenommen: Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % bzw. 4,0 % erhöht. Am 26.05.2023 hat der Bundestag das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen.
Dabei gibt es einige Eckdaten, die eine erhöhte Mitwirkung von Ihnen als Arbeitgeber erfordern. Hierzu gehört, dass das aktuelle Gesetz eine Entlastung für Eltern mit Kindern vorsieht, wenn diese das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Dies werden Arbeitnehmende ihren Arbeitgebern für die Lohnabrechnung in geeigneter Form nachweisen müssen.
Wir wünschen Ihnen viele Erkenntnisse beim Lesen.
Seit dem 01.01.2023 besteht für Ärzte grundsätzlich die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Krankmeldung an die jeweiligen Krankenkassen, die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Viele Arbeitgeber stehen nun vor der Herausforderung, die Daten kurzfristig bei den Krankenkassen anzufordern. Wir hatten Sie in unserem Newsletter vom 20.12.2022 darüber bereits informiert.
Wir freuen uns, Ihnen bereits jetzt, früher als erwartet, die neue direkte Abfragemöglichkeit in DATEV-Unternehmen online anbieten zu können.
Bereits seit dem 1. Januar 2020 fördert der Staat durch Steuersubventionen die energetische Sanierung des Eigenheims. Durch die stark gestiegenen Gas- und Strompreise ist die energetische Sanierung wieder mehr in den Fokus geraten. Die Steuerermäßigung bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden erleichtert es, umfangreiche und zumeist kostenintensive Umbaumaßnahmen am Familienheim steueroptimiert zu finanzieren.